Videoüberwachung kann zum Schutz vor und zur Aufklärung von Straftaten dienen, beispielsweise:
Präventivmaßnahmen werden in der Regel durch offene Videoüberwachung realisiert, Aufklärungsmaßnahmen eher durch verdeckte Videoüberwachung.
Videoüberwachung ist in Deutschland grundsätzlich ein heikles Thema. Datenschutzverstöße und unzulässige Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte der Gefilmten können den Nutzen von Videoüberwachung schnell ins Gegenteil umkehren. Bevor man zur Installation von Videotechnik greift, sollte man sich folglich von geschulten Spezialisten wie den Sicherheitsexperten der Detektei Kurtz beraten lassen. Eine Überwachung des öffentlichen Raums beispielsweise stellt in aller Regel einen Rechtsbruch dar. Auf diese Art erhobenes Beweismaterial wird vor Gericht nicht zugelassen und ist faktisch nutzlos – der Beweis ist vorhanden, der Täter identifiziert und doch kann es nicht zu einer Verurteilung kommen. Um solchen Nackenschlägen zu entgehen, wenden Sie sich zum Thema Videoüberwachung an die Sicherheitsexperten unserer Abteilung Lauschabwehr und Abhörschutz.
Der Einsatz verdeckter Videoüberwachungssysteme ist nur unter bestimmten Bedingungen zulässig: