Der Lauschangriff in der BRD


Mit Bundestagsbeschluss vom 16. Januar 1998 ist der Lauschangriff in Deutschland legal. Organe der Strafverfolgung sind seither berechtigt, heimlich Abhörtechnik in Ihrer Wohnung, Ihrem Haus, Ihren Geschäftsräumen anzubringen. Professionelle Lauscher bedienen sich natürlich nicht einfach nur auffälliger Richtmikrofone, wie sie Schauspieldetekteien in den einschlägigen über alle Maßen unrealistischen TV-Formaten nutzen (in der Praxis natürlich höchst illegal), sondern sind deutlich einfallsreicher in der Durchführung von Lauschangriffen. Richtmikrofone können zwar äußerst wirkungsvoll sein, durch eine gründliche Prüfung der Abhörsicherheit und Umsetzung der durch unsere Abhörspezialisten empfohlenen Sicherheitsmaßnahmen ist ihr Einsatz aber wirkungslos. Wo es um große Werte geht, werden Sie in der Regel hochtechnisierte Abhörmethoden vorfinden, die sich nur durch den Einsatz professioneller Abhörspezialisten detektieren lassen.

 

Unsere Experten für Lauschabwehr beraten Sie gerne: 0800 8033 967.


Bild: Die Grünen KV Dresden
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